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BEWERTUNGSKRITERIEN UND RICHTLINIEN ZUR BEWERTUNG IN DER MITTELSCHULE

1.) Die Bewertung bringt zum Ausdruck, in welchem Ausmaß der einzelne Schüler die Lernziele und Leistungsanforderungen, die im Lehrplan und im Jahresprogramm der Lehrkraft vorgegeben sind, erreicht bzw. erfüllt hat. 

2.) Die Bewertung ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Beobachtungsprozesses, in welchem die Lehrkraft die Lernfortschritte, Lernergebnisse und Leistungen der einzelnen Schüler feststellt und bewertet.

3.) In der Bewertung werden Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Arbeitsverhalten einbezogen. Jede Bewertung ist ein pädagogisches Fachurteil der Lehrkraft, muss jedoch den angestrebten Lernzielen und den Kriterien der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung entsprechen.

4.) Jede Bewertung wird im Lehrkraftregister eingetragen oder auf Schul- und Testarbeiten festgehalten; jeder Schüler hat das Recht zu erfahren, welche Bewertung ihm für welche Leistung zugeteilt und im Register vermerkt worden ist.

5.) Im Register der Lehrkraft werden auch Beobachtungen zu Arbeitsverhalten, Fachinteresse, Fleiß, Einsatz, saubere Führung der Lernunterlagen, pünktliche und gewissenhafte Erledigung der Hausaufgaben, Beteiligung am Unterrichts-geschehen usw. festgehalten.

6.) Jede Lehrkraft erläutert den Schülern ausführlich, nach welchen Grundsätzen und Aspekten sie das Leistungs- und Arbeitsverhalten bewertet.

7.) Die Semester- und Schlussbewertungen werden den Schülern auf Vorschlag der zuständigen Fachlehrkräfte vom Klassenrat zugewiesen; der Vorschlag muss durch eine angemessene Anzahl von Einzelbewertungen und -beobachtungen begründet sein.

8.) Bei der Zuweisung der Schlussbewertungen werden die Ergebnisse der vorhergehenden Semesterkonferenzen berücksichtigt, sie sind jedoch nicht entscheidend. In die abschließende Gesamtbewertung wird auch der Reifegrad der Schülerpersönlichkeit (selbstständiges Denken und Arbeiten, Erkennen von Zusammenhängen, soziales Verhalten...) mit einbezogen.

9.) Der Klassenrat überprüft die Vorschläge der einzelnen Fachlehrkräfte, und wenn keine Ein-wände erhoben werden, gelten die vorgeschlagenen Bewertungen als angenommen; andernfalls werden die Beschlüsse mehrheitlich gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

10.) Jede negative Schlussbewertung wird von der zuständigen Fachlehrkraft schriftlich begründet; die schriftliche Begründung wird dem Klassenrat vorgelegt und dann dem Konferenzprotokoll als integrierender Bestandteil beigefügt.

11.) Ein Schüler muss, um in einem Fach positiv bewertet zu werden, mehr positive als negative Bewertungen aufweisen.

12.) Ein Schüler wird am Ende eines Schuljahres nicht versetzt, wenn die Mehrheit des Klassenrates in der Überprüfung des Lernfortschrittes des Schülers zur Überzeugung gelangt, dass der Schüler den Anforderungen dernächst höheren Klasse nicht gewachsen ist.

13.) Die Note „10" bedeutet, dass ein Schüler in allen Bereichen auch sehr anspruchsvolle Ziele sicher erreicht hat, alle im Unterricht besprochenen Inhalte beherrscht, sie selbständig verarbeiten, mit eigenem Wissen ergänzen, auf andere Gebiete übertragen und zielführend anwenden kann.

Die Note „9" bedeutet, dass ein Schüler in allen Bereichen auch anspruchsvolle Ziele sicher erreicht hat, die im Unterricht besprochenen Inhalte beherrscht, sie selbständig verarbeiten, auf andere Gebiete übertragen und zielführend anwenden kann.

Die Note „8" bedeutet, dass ein Schüler anspruchsvolle Ziele weitgehend erreicht hat, die Inhalte kennt und die Fähigkeit besitzt, Kenntnisse selbständig zu verarbeiten.

Die Note „7" bedeutet, dass ein Schüler die grundlegenden Ziele erreicht hat, die Inhalte im Wesentlichen kennt und zumeist selbständig mit Inhalten umgehen kann.

Die Note „6" bedeutet, dass ein Schüler die grundlegenden Ziele in den meisten Bereichen erreicht hat und einfache Inhalte beherrscht.

Die Note „5" bedeutet, dass ein Schüler die grundlegenden Ziele eines Faches oder einer Aufgabenstellung zum Großteil nicht erreicht hat, die Inhalte nur lückenhaft beherrscht und große Unsicherheiten in der Anwendung des Gelernten zeigt. Die Note bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wichtige Grundlagen fehlen, dass ihm jedoch unter bestimmten Umständen (etwa bei entsprechender Bemühung) zugemutet werden kann, die bestehenden Mängel in absehbarer Zeit zu beheben.

Die Note „4" bedeutet „schwerwiegend ungenügend mit äußerst gravierenden Mängeln"; die Note „3" bedeutet „absolut ungenügend, fast keine Leistung", die Noten „2" und „1" bedeuten, dass überhaupt keine Leistung vorliegt; alle vier Noten bringen zum Ausdruck, dass ganz wesentliche Grundlagen eines Faches fehlen.

 

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