Kriterien für die Zuweisung des Schulguthabens für die Abschlussprüfung der Oberschule
Ein Schüler kann in fünf Bereichen bis zu elf Distinktionen erlangen:
1. für den Notendurchschnitt eine Distinktion, wenn der Mittelwert der Noten im zweiten Viertel der jeweiligen Bandbreite liegt, zwei Distinktionen, wenn er im dritten Viertel liegt und drei Distinktionen, wenn er im vierten Viertel liegt. In
der obersten Bandbreite (Notendurchschnitt größer als acht) wird eine Distinktion vergeben, wenn der Mittelwert der Noten im ersten Viertel liegt, zwei Distinktionen, wenn er im zweiten Viertel liegt, und drei Distinktionen, wenn er darüber liegt. Bei einem Notendurchschnitt von 6,00 gibt es keine Distinktionen.
2. für den Schulbesuch eine Distinktion, wenn der Schulbesuch regelmäßig ist, kaum Verspätungen und keine unentschuldigten Absenzen aufscheinen und dem Schüler keine gezielten Absenzen unterstellt werden können.
3. für das gezeigte Interesse und den Einsatz im Unterricht bis zu zwei Distinktionen, wobei besonders berücksichtigt wird, ob der Schüler seine Hausaufgaben regelmäßig und gewissenhaft erledigt, sich interessiert am Unterrichtsgespräch beteiligt, um einen echten Lernfortschritt bemüht ist und zu einem guten Unterrichtsklima beiträgt.
4. für eine herausragende Teilnahme an Zusatzangeboten der Schule eine Distinktion.
5. für allfällige Bildungsguthaben bis zu vier Distinktionen:
5.1 Arbeit 5.1.1 vier Wochen im Sommer 1 Distinktion 5.1.2 acht Wochen im Sommer 2 Distinktionen 5.1.3 bis zu zehn Wochenstunden während des Schuljahres 1 Distinktion 5.1.4 mehr als zehn Wochenstunden während des Schuljahres 2 Distinktionen 5.2 Kurse 5.2.1 Sommerkurs von mindestens 40 Stunden 2 Distinktionen 5.2.2 Kurs von bis zu 20 Stunden während des Schuljahres 1 Distinktion 5.2.3 Kurs von mehr als 20 Stunden während des Schuljahres 2 Distinktionen 5.3 Zweisprachigkeitsnachweis A oder B 2 Distinktionen 5.4 Musik 5.4.1 erfolgreicher Besuch der Musikschule 2 Distinktionen 5.4.2 aktive Mitgliedschaft in einer Musikkapelle 2 Distinktionen 5.4.3 Leistungsabzeichen in Gold 3 Distinktionen 5.4.4 erfolgreicher Besuch des Konservatoriums 3 Distinktionen 5.5 Sport 5.5.1 Regelmäßiges Training und Teilnahme an Meisterschaften 1-2 Distinktionen 5.5.2 Einberufung in einen Landeskader oder eine Auswahlmannschaft 2 Distinktionen 5.6 Ehrenamtliche Tätigkeit 5.6.1 aktive Mitgliedschaft bei einer gemeinnützigen Organisation, wie z.B. der Freiwilligen Feuerwehr oder einem Rettungsdienst 2 Distinktionen 5.6.2 Leiter einer Jungschargruppe 2 Distinktionen 5.6.3 Mitglied eines Pfarrgemeinderates 1 Distinktion 5.6.4 Mitglied einer Ministrantengruppe 1 Distinktion 5.6.5 Leiter einer Ministrantengruppe 2 Distinktionen 5.6.6 Mitglied der Jugendgruppe der Schule 1 Distinktion 5.6.7 Präfekt der Jugendgruppe der Schule 2 Distinktionen
Ein Schüler, der mehr als die Hälfte der möglichen Distinktionen erlangt, erhält das größere Schulguthaben lt. Tabelle A; bei acht oder mehr Distinktionen wird in der obersten Bandbreite (Notendurchschnitt größer als acht) ein zusätzlicher Punkt für das Schulguthaben zuerkannt lt. Tabelle A.
TABELLE A
|
Notendurchschnitt |
1. Lyzeum |
2. Lyzeum |
3. Lyzeum |
|
6,00 |
3-4 |
3-4 |
4-5 |
|
6,01-7,00 |
4-5 |
4-5 |
5-6 |
|
7,01-8,00 |
5-6 |
5-6 |
6-7 |
|
8,01-10,00 |
6-8 |
6-8 |
7-9 |
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