
Eine Momentaufnahme aus einer Diplomverleihung der letzten Jahre
Achtung: Die Berechnung der Maturapunkte in den "Coronajahren" 2019/2020 und 2020/2021 weicht von den unten aufgeführten Kriterien ab!
Die aktuell gültige Regelung zur Abschlussprüfung der Oberschule sieht ein Punktemaximum von 100 Punkten vor. Davon werden den Schüler*innen bereits vor der eigentlichen Prüfung maximal 40 Punkte in Form eines Schulguthabens, welches in den letzten 3 Oberschuljahren anreift, zugewiesen. Ausschlaggebende Berechnungsgrundlagen sind hierfür der Notendurchschnitt und das Engagement der Schüler*innen. Letzteres findet in sogenannten Distinktionen seinen Niederschlag, welche ggf. die Punktezahl, welche laut Notendurchschnitt vorgesehen ist, um jeweils einen Punkt erhöhen kann.
Im Detail ist die Zuweisung der Punkte, welche das Schulguthaben betreffen, wie folgt aufgeschlüsselt:
a) Notendurchschnitt*
6. Klasse
6,00 | 6,01-7,00 | 7,01-8,00 | 8,01-9,00 | 9,01-10,00 |
7-8 Punkte | 8-9 Punkte | 9-10 Punkte | 10-11 Punkte | 11-12 Punkte |
7. Klasse
6,00 | 6,01-7,00 | 7,01-8,00 | 8,01-9,00 | 9,01-10,00 |
8-9 Punkte | 9-10 Punkte | 10-11 Punkte | 11-12 Punkte | 12-13 Punkte |
8. Klasse
6,00 | 6,01-7,00 | 7,01-8,00 | 8,01-9,00 | 9,01-10,00 |
9-10 Punkte | 10-11 Punkte | 11-12 Punkte | 13-14 Punkte | 14-15 Punkte |
* Für den Fall, dass ein/e Schüler*in mindestens 6 Distinktionen aufweist, wird die jeweils höhere Punktezahl zugewiesen.
b) Distinktionen
Ein/e Schüler*in kann in fünf Bereichen bis zu zwölf Distinktionen erlangen:
1. für den Notendurchschnitt eine Distinktion, wenn der Mittelwert der Noten im zweiten Viertel der jeweiligen Bandbreite liegt, zwei Distinktionen, wenn er im dritten Viertel liegt und drei Distinktionen, wenn er im vierten Viertel liegt. In der obersten Bandbreite (Notendurchschnitt größer als neun) wird eine Distinktion vergeben, wenn der Mittelwert der Noten im ersten Viertel liegt, zwei Distinktionen, wenn er im zweiten Viertel liegt, und drei Distinktionen, wenn er darüber liegt. Bei einem Notendurchschnitt von 6,00 gibt es keine Distinktionen.
2. für den Schulbesuch eine Distinktion, wenn der Schulbesuch regelmäßig ist (bis zu 60 Fehlstunden), kaum Verspätungen (weniger als fünf) und keine unentschuldigten Absenzen aufscheinen sowie dem Schüler keine gezielten Absenzen unterstellt werden können.
3. für das gezeigte Interesse und den Einsatz im Unterricht bis zu zwei Distinktionen, wobei besonders berücksichtigt wird, ob der Schüler seine Hausaufgaben regelmäßig und gewissenhaft erledigt, sich interessiert am Unterrichtsgespräch beteiligt, um einen echten Lernfortschritt bemüht ist und zu einem guten Unterrichtsklima beiträgt.
4. für eine herausragende Teilnahme an Zusatzangeboten der Schule bis zu zwei Distinktionen.
5. für allfällige Bildungsguthaben bis zu vier Distinktionen:
5.1 Arbeit | |||
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5.1.1 drei Wochen in den Ferien |
1 Distinktion |
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5.1.2 sechs Wochen in den Ferien |
2 Distinktionen | ||
5.1.3 bis zu zehn Wochenstunden während des Schuljahres |
1 Distinktion | ||
5.1.4 mehr als zehn Wochenstunden während des Schuljahres |
2 Distinktionen | ||
5.2 Kurse
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5.2.1 Sommerkurs von mindestens 40 Stunden |
2 Distinktionen | ||
5.2.2 Kurs von bis zu 20 Stunden während des Schuljahres |
1 Distinktionen | ||
5.2.3 Kurs von mehr als 20 Stunden während des Schuljahres | 2 Distinktionen | ||
5.3 Sprachzertifizierungen |
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5.3.1 Referenzrahmen B (Zweisprachigkeitsnachweis B, FCA,...) |
1 Distinktion | ||
5.3.2 Referenzrahmen C (Zweisprachigkeitsnachweis A, CAE,...) |
2 Distinktionen | ||
5.4 Musik
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5.4.1 erfolgreicher Besuch der Musikschule | 2 Distinktionen | ||
5.4.2 aktive Mitgliedschaft in einer Musikkapelle |
2 Distinktionen | ||
5.4.3 Leistungsabzeichen in Gold |
3 Distinktionen | ||
5.4.4 erfolgreicher Besuch des Konservatoriums |
3 Distinktionen | ||
5.5 Sport | |||
5.5.1 Regelmäßiges Training und Teilnahme an Meisterschaften |
1-2 Distinktionen | ||
5.5.2 Einberufung in einen Landeskader oder eine Auswahlmannschaft |
2 Distinktionen | ||
5.6 Ehrenamtliche Tätigkeit | |||
5.6.1 aktive Mitgliedschaft bei einer gemeinnützigen Organisation, wie z.B. der Freiwilligen Feuerwehr oder einem Rettungsdienst |
2 Distinktionen | ||
5.6.2 Leiter einer Jungschargruppe |
2 Distinktionen | ||
5.6.3 Mitglied eines Pfarrgemeinderates |
1 Distinktion | ||
5.6.4 Mitglied einer Ministrantengruppe |
1 Distinktionen | ||
5.6.5 Leiter einer Ministrantengruppe |
2 Distinktionen | ||
5.6.6 Mitglied der Jugendgruppe der Schule |
1 Distinktionen | ||
5.6.7 Präfekt der Jugendgruppe der Schule |
2 Distinktionen |
Im Zuge der schriftlichen Prüfung (Deutsch + Latein/Griechisch + Italienisch) können weitere 40 Punkte erworben werden (15+15+10). Das mündliche Prüfungsgespräch wird schließlich mit maximal 20 Punkten bewertet.