Eine Momentaufnahme aus einer Diplomverleihung der letzten Jahre


Die aktuell gültige Regelung zur Abschlussprüfung der Oberschule sieht ein Punktemaximum von 100 Punkten vor. Davon werden den Schüler*innen bereits vor der eigentlichen Prüfung maximal 40 Punkte in Form eines Schulguthabens, welches in den letzten 3 Oberschuljahren anreift, zugewiesen. Ausschlaggebende Berechnungsgrundlagen sind hierfür der Notendurchschnitt und das Engagement der Schüler*innen. Letzteres findet in sogenannten Distinktionen seinen Niederschlag, welche ggf. die Punktezahl, welche laut Notendurchschnitt vorgesehen ist, um  jeweils einen Punkt erhöhen kann.

Die Zuweisung der Punkte des sog. Schulguthabens ist im nachfolgenden Dokument ausführlich erklärt.


KRITERIEN FÜR DIE ZUWEISUNG DES SCHULGUTHABENS FÜR DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG DER OBERSCHULE