Mitteilung zur aktuellen Situation

Montag, 26. Oktober 2020

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der Schulwelt im Zusammenhang mit Covid-19 seien hier einige hilfreiche Informationen diesbezüglich aufgeführt.

1) Bei einer positiven Testung eines Schülers bitten wir darum, umgehend die Schule davon in Kenntnis zu setzen, damit diese die entsprechenden Schritte einleiten kann, um schnell auf die Situation reagieren zu können. Aufgrund der aktuell starken Belastungssituation im Departement für Gesundheitsvorsorge erfolgt die Kontaktaufnahme von dessen Seite nämlich oftmals zeitversetzt.

Deshalb ist in nächster Zeit eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Franziskanergymnasium auch nach dem Ende des Parteienverkehrs (17:00 Uhr) noch möglich.

2) Befinden sich einzelne Schüler*innen in Quarantäne, können diese über die Benachrichtigung des jeweiligen Klassenvorstands auf Wunsch via Zoom dem Unterricht in der Klasse zugeschaltet werden.

Eine offizielle Handreichung seitens des Sanitätsbetriebs zum Verhalten im Quarantänefall können Sie hier abrufen.

3) Bei einer Quarantänesituation, welche auf Verfügung des Sanitätsbetriebs eine ganze Klasse betreffen könnte, wird unverzüglich der Fernunterricht aufgenommen. Alle nötigen Informationen zu den einzelnen Unterrichtseinheiten können dem digitalen Register entnommen werden. Da diese Form des Unterrichts dem Präsenzunterricht gleichgestellt ist, gilt Anwesenheitspflicht. Absenzen müssen gerechtfertigt werden. Falls nicht anders angegeben, orientieren sich die Uhrzeiten der einzelnen Unterrichtseinheiten an jenen des Präsenzunterrichts.

4) In einem Fall wie unter Punkt 3) beschrieben wird in der Regel eine Testung aller Schüler*innen einer Klasse veranlasst. Zu diesem Zweck nimmt das Departement für Gesundheitsvorsorge Kontakt mit den einzelnen Familien auf und vereinbart einen Termin. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch hier die Kontaktaufnahmen bisweilen zeitlich versetzt und nicht einheitlich erfolgen können. Dies ist per se kein Grund zur Besorgnis. Sollte bis kurz vor Ablauf der Quarantänezeit die Anberaumung eines Termins noch nicht erfolgt sein, teilen Sie dies bitte der Schule mit.

5) Bei negativer Testung und Abwesenheit von Symptomen können die Schüler*innen nach Ablauf der Quarantäne wieder in den Unterricht eintreten. Dazu müssen diese nach vorheriger Absprache mit einem Arzt das Formblatt 5 vorweisen bzw. abgeben.