Nasenflügeltests - Dokumentation für Chor- und Musikproben
Mit dem Schluss der Landesregierung Nr. 921 vom 2.11.2021 gelten die in der Schule durchgeführten Nasenflügeltests ab dem 8. November auch als Zugangsberechtigung für Chor- und Musikproben.
Eine entsprechende Eigenerklärung seitens der Eltern, dass ihr Kind regelmäßig am entsprechenden Screening teilnimmt, ist als Dokumentation hierfür ausreichend. Das entsprechende Dokument bekommen die SchülerInnen auf entsprechende Nachfrage am Montag, 8. November, ausgeteilt. Alternativ kann dieses auch hier heruntergeladen werden.