Laut Gesetz Nr. 124/2017, Art. 1, Abs. 125-129, ist das Franziskanergymnasium verpflichtet, Beiträge und Vergütungen seitens der öffentlichen Hand zu veröffentlichen. Die entsprechende Mitteilung für das Jahr 2022 finden Sie hier.

Zudem finden Sie hier den Link zum Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz des deutschen Schulamts.