Laut Gesetz Nr. 124/2017, Art. 1, Abs. 125-129, ist das Franziskanergymnasium verpflichtet, Beiträge und Vergütungen seitens der öffentlichen Hand zu veröffentlichen. Die entsprechende Mitteilung für das Jahr 2024 finden Sie hier.

Zudem finden Sie hier den Link zum Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz des deutschen Schulamts.

Die Veröffentlichung der Beiträge, welche aus den Zuwendungen über die sog. "5 Promille" für den Förderverein am Franziskanergymnasium resultieren, finden Sie gemäß Wettbewerbsgesetz Nr. 124/2017 hier.